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Historie der Nachbarschaft in Hamruden

In Siebenbürgen waren die Nachbarschaften soziale Einrichtungen, die unsere Vorfahren schon bei ihrer Einwanderung aus dem Moselfränkischen und Luxemburgischen mitgebracht hatten. Sie kamen vermutlich spätestens seit der Auflösung der Nationsuniversität in

die organisatorische Obhut der Presbyterien. Ihr Aufgabenbereich war gemeinnütziger Art und bestand in gegenseitigen gemeinschaftlichen Hilfeleistungen. In gewisser Weise praktizierten sie demnach „Diakonie“, also Werke der tätigen christlichen Nächstenliebe.

In Hamruden gab es bis 1945 vier Nachbarschaften:

Die Erste Nachbarschaft umfaßte den Bereich der Niedergasse, angefangen von Johann Brusch Nr.298 aufwärts, den Winkel und den Riegel, bis zur Mittelgasse Nr.42 (Hofstelle

von Hans Müller).

Die Zweite Nachbarschaft begann in der Mittelgasse bei Georg Sadler Nr.43 („Sok“) und verlief aufwärts auf der linken (südlichen) Seite, umfaßte anschließend das Leichengäßchen und ging weiter bis zur Obergasse (Westseite) bis zur Nr. 89 (Michael Koch).

Die Dritte Nachbarschaft nahm ihren Anfang bei Johann Wagner (,„Pitter“) in der Obergasse Nr.95 bis zum Ende des Dorfes und auf der Ostseite der Obergasse zurück bis zu deren Ende; dann die Nordseite der Mittelgasse herunter bis zu Johann Bloos Nr.121.

Die Vierte Nachbarschaft setzte sich fort von Georg Koch („Galentzi“) Nr.122, abwärts die restliche Mittelgasse und anschließend die Niedergasse (Nordseite) bis zu ihrem Ende, und dann wieder hinüber auf die Südseite bis zu Johann Wagner Nr.296.

Nach 1945 wurde die Erste und Vierte sowie die Zweite und Dritte Nachbarschaft zusammengeschlossen, so daß es seither in Hamruden nur noch zwei Nachbarschaften gab. Die Nachbarschaften hatten je 2 Nachbarväter, einen „Alten“ und einen „Jungen. Diese bestimmten, wie und wo geholfen und gearbeitet werden mußte. Dabei handelte

es sich nicht nur um Hilfeleistungen vornehmlich im Baubereich (Dachdecken, Wegräumen und Abfahren von Bauschutt nach Abbrucharbeiten und ähnliches) und in Todesfällen (Aus-

heben der Gräber, Sargtragen, würdige Gestaltung der Totenfeier), sondern auch um Hilfe bei Hochzeiten,

bei Geburten (Versorgung der Mütter im Kindbetrt), bei Taufen, aber auch in Krankheits- und Unglücksfällen. Dazu kamen noch vorsorgliche Aufwendungen gegen Feuergefahr und schließlich auch gemeinnützige Instandhaltungsarbeiten am Evangelischen Friedhof (z.B. Zaunreparaturen) und anderes mehr.

Jede Nachbarschaft hatte ihr hölzernes „Nachbarzeichen“, auf dem die Nachbarväter einen Weisungszettel befestigten, der genaue Angaben über die Art und den Umfang der Arbeiten enthielt, die zu verrichten waren. Diese Weisungen mit dem Nachbarzeichen wurden von Hof zu Hof weitergereicht und gelangten schließlich wieder zum Nachbarvater

zurück, der somit die Rückmeldung hatte, daß alle Nachbarn von der Benachrichtigung Kenntnis genommen hatten. Wer verhindert war, an den Arbeiten teilzunehmen, mußte zur Ablösung einen Geldbetrag als konventionelle „Strafe“ zahlen. Wer sich hingegen an den

Arbeiten beteiligte, erhielt als Gegenleistung einen kleinen Geldbetrag ausbezahlt. Jedes Jahr fand im Winter vor der Faschingszeit der Richttag statt. Vor dem Richttag ging man zur „Versöhnung in die Kirche. Am Richttag legte der Altnachbarvater den Rechenschaftsbericht über das vergangene Jahr ab. Danach wurden die fälligen Geldstrafen erhoben. Anschließend wurde beschlossen,

wann und wo Fasching  und der traditionelle Teeabend gehalten werden sollte. Jeden zweiten Richttag fanden die Neuwahlen der Nachbarväter statt sowie die Übergabe der Nachbarschaftslade.

Aus dem Heimatbuch Hamruden„… was wir lieben ist geblieben….

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